Thermenwartung - Der Mieter ist in der Pflicht
Sechs Jahre hat das uneinheitliche Mietrecht für Diskussionen und Streitereien gesorgt. Mit der sogenannten Wohnrechtsnovelle 2015, die mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist, wurde ein einheitliches Gesetz geschaffen. Jenes regelt etwa die Kostenübernahme sowie auch den Ersatz und die Erhaltung der Thermen.
Die Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter
Mit der letzten Wohnrechtsnovelle 2015, die am 1. Jänner 2015 in Kraft trat, wurde klargestellt, dass der Vermieter dafür Sorge trägt, dass die Therme einerseits erhalten bleibt und notfalls auch repariert werden muss. Doch auch der Mieter muss seine Pflicht erfüllen. Er ist verpflichtet, dass er das Gerät einer regelmäßigen Wartung unterziehen lässt. Nur wenn der Mieter seiner Pflicht nachkommt, muss auch der Vermieter etwaige andere Punkte - wie etwa die Reparatur oder den Austausch des Geräts - in die Tat umsetzen. Die Wartung bringt auch andere Vorteile mit sich. Im Rahmen der Überprüfung kann festgestellt werden, ob Störungen vorliegen, die mitunter im Winter für Probleme sorgen könnten. Auch verschmutzte Brenner, die sehr wohl ein Gesundheitsrisiko für den Mieter darstellen, können rechtzeitig erkannt und getauscht werden.
Die Wartung muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Die Zeitfenster bestimmt der Hersteller. Ein Intervall, das länger als zwei Jahre dauert, gibt es jedoch nicht. Im Regelfall erfolgt die Überprüfung alle zwei Jahre. Und damit es nicht zu Missverständnissen kommt, finden derartige Wartungsvorschriften auch in den österreichischen Mietverträgen genügend Platz. So kann der Vermieter den Mieter schon mittels Vertrag auffordern, dass jener die Therme regelmäßig warten lässt. Fehlt der Passus im Vertrag, sollte der Mieter die Wartung dennoch vornehmen lassen. Nur so ist man einerseits auf der sicheren Seite, dass das Gerät kein Gesundheitsrisiko mit sich bringt und andererseits abgesichert, wenn die Therme repariert oder ersetzt werden muss, sodass der Vermieter die Kosten zu tragen hat.
- Reinigung des Wärmetauschers (inklusive der Lamellen)
- Reinigung des Brenners
- Überprüfung des Ausdehnungsgefäßes
- Überprüfung der getroffenen Einstellungen
- Austausch von Verschleißteilen (etwa Zündelektroden)
- Entlüftung des Geräts
- Funktionsüberprüfung
Die Wartung dauert ca. eine Stunde. Der Kostenpunkt beläuft sich bei rund 100 Euro, wobei die Materialkosten extra in Rechnung gestellt werden (Quelle: www.thermenwartung.wien). Die Überprüfung sollte im Sommer durchgeführt werden; nur so kann der Mieter sicher sein, dass sein Gerät für den Winter bereit ist. Die Wartungsprotokolle sollten in einer Mappe oder an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Nur so kann nachgewiesen werden, dass, wenn das Gerät vorzeitig defekt wird, alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden.
21.10.2015